Strassenabsperrungen - in Hamburg und Umland
Wir richten Straßenabsperrungen in Hamburg und Umland ein für z.B.
- Filmproduktionen
- Fotoaufnahmen
- Straßenfeste
- Flohmärkte
- Bauarbeiten
- Baumpflegearbeiten
Wir richten jede Art von Straßenabsperrungen ein, die laut der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) gefordert werden. Diese Straßenabsperrungen werden durch den Regelplan festgelegt und von den zuständigen Behörden angeordnet.
Für die Einrichtung einer Absperrung von öffentlichen Straßen (z.B. Vollsperrung oder halbseitige Sperrung) ist die Einholung einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die das zuständige Bezirksamt erteilt und dort ausschließlich von Ihnen (dem Nutzer) persönlich beantragt werden kann. Darüber hinaus ist für eine Straßenabsperrung eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung notwendig, die bei der zuständigen Ordnungsbehörde beantragt werden muss. Bei diesen Abläufen sind wir Ihnen gern mit Rat und Tat behilflich.
Aus der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung für Ihre Absperrung ergibt sich, ob zuvor eine Halteverbotszone eingerichtet werden muss. Alle geforderten Absperrmaßnahmen führen wir für Sie gemäß straßenverkehrsbehördlicher Anordnung aus.
Beispiele: